- 6743 - 1342. Januar 28. Avignon. quinto kal. Febr., p. a. VIII°. P. Benedikt XII. an den erwählten Breslauer Bischof Preczlaus v. Pogorelle (Pogarell): Das Bresl. Domkapitel hätte, obgleich er sich selbst noch zu Lebzeiten des Bresl. Bischofs Nanker die Wiederbesetzung des Bresl. Bischofsstuhles vorbehalten hätte, dennoch, vielleicht in Unkenntnis dieses Vorbehalts, ihn (Preczlaw), der Kanonikus dieser Kirche und in der Stellung eines Subdiakons war, auf dem Wege des Kompromisses, aber in der Tatsache einmütig zum Bresl. Bischof gewählt, und Preczlaw in gleicher Unkenntnis des päpstl. Vorbehaltes die Wahl angenommen; dann aber wäre er in eigener Person, das gen. Domkapitel durch geeignete Prokuratoren zum päpstlichen Stuhl zur Verhandlung im Konsistorium wegen dieser Wahl gekommen. Trotz schwerer Bedenken, da die Wahl unrechtmäßig sei, habe er nach Beratung mit den Kardinalen in Anbetracht der Sachlage und der vorzüglichen Eigenschaften des Preczlaw, nachdem derselbe inzwischen vorschriftsmäßig zur Priesterweihe befördert sei, ihn zum Bresl. Bischof ernannt in der Erwartung, daß die Bresl. Kirche unter seiner Verwaltung gedeihen werde. A. d. Vatikanischen Arch. abgedr. bei Theiner, Monum. Histor. Polon. I (Rom 1860), S. 436/437 u. auszügl. b. Vidal, Benoit XII. Lettres Communes etc. Vol. II (Paris 1910), S. 407, Reg. 9260. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt. |